Clowns für Kinder im Krankenaus: Mit einer Spende kranken Kindern Freude schenken!
Lachen ist gesund – die therapeutische Wirkung des Lachens ist mittlerweile mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen. Doch gerade schwerkranke Kinder in Kliniken haben nur wenig Gelegenheit zum Lachen. Ihr Krankenhausalltag ist bestimmt von Schmerzen, Ängsten und Sorgen. Die Klinikclowns bringen mit ihren Späßen und Spielen für ein paar Momente Ablenkung und Leichtigkeit in die Krankenzimmer und helfen den Kindern, Ängste abzubauen.
Die rund 200 Clowns der zehn im Dachverband für Kinder im Krankenhaus Deutschland e.V. zusammengeschlossenen Mitgliedsvereine sind derzeit in mehr als 150 Kliniken, Kinderstationen sowie Seniorenheimen im Bundesgebiet auf Visite. Dabei besuchen Sie pro Jahr mehr als 130.000 Kinder und mehr als 20.000 alte Menschen!
Um die Clownsvisiten weiterhin zu ermöglichen, ist der Verband auf Spenden angewiesen. American Express unterstützt deshalb die Klinikclowns. Bereits im vergangenen Jahr konnten wir mit unserer Aktion „Bitte Lächeln“ 10.000 Euro für den Verband sammeln.
Machen Sie mit! Unterstützen Sie die Clowns mit einer Spende!
Dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Dachverband unter Telefon 08161 14 97 85 oder per
E-Mail an info@dachverband-clowns.de (Stichwort “American Express Global Business Travel”). Mehr über die Arbeit der Klinikclowns finden Sie unter www.dachverband-clowns.de.
BGH-Urteil: Fahrgäste können Schadensersatz für Unfälle am Bahnhof verlangen
Bahnreisende können Schadensersatz von der Deutschen Bahn verlangen, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem Bahnhofsgelände verletzen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, muss das Verkehrsunternehmen nicht nur für verkehrssichere Züge sorgen, sondern auch dafür, dass Fahrgäste den Zug ohne Gefahren erreichen und wieder verlassen können. Der BGH gab damit einer Bahnkundin recht, die auf einem vereisten Bahnsteig gestürzt war und sich verletzt hatte. Aktenzeichen: X ZR 59/11
Ägypten: Aktueller Sicherheitshinweis
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren, so das Auswärtige Amt.
Das Auswärtige Amt rät weiter: Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Flughafen: Beim Sicherheitscheck auf persönliche Gegenstände achten
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen muss nicht haften, wenn einem Passagier beim Durchleuchten die Uhr abhanden kommt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil (Az.: OLG 1 U 260/10). Nach Auffassung des Gerichts ist es allein Sache des Fluggastes, die zur Durchleuchtung abgelegten Gegenstände im Auge zu behalten und beispielsweise bei einem Diebstahl einzugreifen.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Passagiers ab. Er hatte nach eigenen Angaben eine wertvolle Uhr zur Durchleuchtung auf ein Förderband abgelegt. Anschließend sei die Uhr weg gewesen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten ihre Verkehrssicherheits- und Organisationspflichten verletzt, so dass die Kontrollstelle dafür hafte.
Das OLG sah die Sache anders. Die Richter hoben hervor, das Sicherheitspersonal nehme bei der Durchleuchtungskontrolle die abgelegten Gegenstände nicht in Verwahrung. Daher würden keine besonderen Obhutspflichten begründet, so dass für einen Haftungsanspruch die rechtliche Grundlage fehle.
Aachen, Bremen, Lübeck und Oldenburg erheben Bettensteuer
Die Bettensteuer wurde zum Jahresanfang in weiteren Städten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2012 erheben vier Städte – Aachen, Bremen, Lübeck und Oldenburg – ganz neu die kommunale Abgabe.
Je nach Übernachtungspreis müssen Hoteliers zwischen 25 Cent und 5 Euro pro Nacht abführen, berichtet die AGHZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung. Mitte des Jahres will Hamburg nachziehen, und Berlin erhebt ab 2013 eine City-Tax.
Neuer Service am Flughafen München: Gratis W-LAN
Passagiere und Besucher des Airports können ab sofort über das Wireless Local Area Network (W-LAN) des Flughafens 30 Minuten kostenlos im Internet surfen. Damit haben Nutzer von tragbaren PCs oder W-LAN-fähigen Handys in den Wartebereichen der beiden Terminals und im München Airport Center (MAC) Zugriff auf ihre E-Mails und das Internet.
Der neue Gratis-Service basiert auf dem schon bestehenden HotSpot-Angebot der Deutschen Telekom am Flughafen. Der Gratiszugang zum Internet ist ein Mal am Tag möglich und endet nach 30 Minuten. Ist die kostenlose Zeit abgelaufen und der Nutzer will noch länger surfen, gelangt er mit einem Klick zum regulären HotSpot-Portal und hat dort die Möglichkeit, über Kreditkarte weitere Online-Zeit zu erwerben. Der Preis für jede weitere Stunde im Internet beträgt 4,95 Euro.
Flugreise: Deutlich verspätete Ankunft ist Reisemangel
Eine Verzögerung um etliche Stunden, durch die sich die Ankunft von der Nacht auf die Morgenstunden verschiebt, ist ein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 8B 194/10). Der Ausfall der Nachtruhe übersteige die Grenze des Zumutbaren, so das Gericht.
Bis zu einer Flugverspätung von vier Stunden sei es noch als Unannehmlichkeit zu bewerten. Wird die Verspätung noch größer und falle zudem noch die Nachtruhe komplett aus, liege ein Reisemangel vor. Allerdings gestand das Gericht nur eine Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des Tagespreises pro angefangene Stunde Verspätung zu.
Bahn: Pünktlichkeit verbessert – doch was tun bei großer Verspätung?
Die Deutsche Bahn hat die Pünktlichkeit ihrer Züge nach eigener Statistik im Jahr 2011 verbessert. Bei der Fünf-Minuten-Pünktlichkeit stieg der Durchschnittswert von 91 Prozent im Jahr 2010 auf 92,9 Prozent im Jahr 2011. Dabei erzielten sowohl der Nah- als auch der Fernverkehr höhere Jahreswerte: Im Fernverkehr wurden 80 Prozent (Vorjahr: 72,4 Prozent) und im Nahverkehr 93,2 Prozent (Vorjahr: 91,5 Prozent) gemessen. Ein Halt wird als pünktlich gewertet, wenn die planmäßige Ankunftszeit um weniger als 6 bzw. 16 Minuten überschritten wurde. Seit Januar 2012 erfasst die DB auch im Nahverkehr alle Halte vollständig.
Die aktuellen Monatsauswertungen der Pünktlichkeitsstatistik sind jeweils zur Mitte des Folgemonats unter http://www.bahn.de/puenktlichkeit und www.deutschebahn.com/puenktlichkeit abrufbar.
Kommt es zu einer Verspätung ab einer Stunde, greifen die Fahrgastrechte: Diese räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
Die Fahrgastrechte der Bahn – Übersicht über alle Regelungen hier.
Sri Lanka: Gebührenpflichtiges Visum ab Januar 2012
Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich, so das Auswärtige Amt. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 20 USD. Wenn das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt wird, erhöht sich die Gebühr auf 25 USD. Visa für Transitreisende und Kinder unter 12 Jahre sind gebührenfrei. Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri lankische Auslandsvertretung möglich.
Für detaillierte Informationen zur Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren empfiehlt das Auswärtige Amt Reisenden, sich an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung zu wenden oder die o.g. Webseite zu konsultieren.
Enteisungsmittel fehlt: Airline muss nicht zahlen
Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.
Deutschland: Neue Umweltzonen und Verschärfungen 2012
In Deutschland haben inzwischen mehr als 50 Städte Umweltzonen eingeführt oder planen deren Einführung. Wer sich nicht an diese Regelungen hält, riskiert eine Geldbuße von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg, so der ADAC.
Zu den Kommunen, die zum 1. Januar 2012 Umweltzonen eingerichtet haben, gehören Hagen in Nordrhein-Westfalen und Freiberg am Neckar in Baden-Württemberg. Zahlreiche andere verschärfen laut ADAC die Einfahrt: Etliche Gemeinden Baden-Württembergs, wie z.B. Heidelberg, Pforzheim, Mannheim, Tübingen, Ulm, Freiburg, Karlsruhe und Heilbronn sperren nun Fahrzeuge mit "roter" Plakette aus. Erlaubt sind demnach nur noch Fahrzeuge mit "gelbem" und "grünem" Aufkleber. Noch rigoroser gehen Osnabrück, Frankfurt am Main und Stuttgart vor. Dort ist im neuen Jahr nur noch die grüne Plakette erwünscht. Fahrzeuge mit "gelber“, "roter“ oder ohne Plakette müssen künftig draußen bleiben.
Das Umweltbundesamt hat eine Übersicht der aktuellen Umweltzonen in Deutschland veröffentlicht.
ADAC: Schadenmerkblätter bei Unfall im Ausland zum Download
Mietwagen, Reparatur, Rechtsanwalt: Nach einem Unfall kommen viele Kosten auf die Beteiligten zu. Ist der Unfall zudem im Ausland passiert, so stellt sich die Frage, welche Ansprüche nach dem Recht des Unfalllandes bestehen und was bei der Geltendmachung zu beachten ist.
Die Schadenmerkblätter für einen Unfall im Ausland stehen hier zum Download bereit.
Neues Visum-Formular für China
Zur Einreise nach China, ist seit dem 1. Juni ein neuer Visaantrag notwendig. Dieser kann im Internet heruntergeladen werden. Einreichen und abholen muss man ihn allerdings persönlich. Der Antrag per Postweg wird nicht angenommen, teilt das Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China mit. Die Visagebühr für deutsche Staatsbürger beträgt bei einmaliger Einreise 30 Euro, bei zweimaliger Einreise 45 Euro pro Person.
Ein Touristen-Visum ermöglicht einen Aufenthalt in China von 30 Tagen, wobei eine Verlängerung vor Ort möglich ist. Während ein Geschäftsvisum für mehrmalige Einreisen berechtigt, ist für Touristen nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Zentrale Notrufnummer des Auswärtigen Amts
In dringenden Angelegenheiten können sich Reisende telefonisch an das Auswärtige Amt wenden. Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man mit dem zuständigen Referat verbunden. Unterstützung erhalten Reisende auch außerhalb der Dienstzeiten.
- Telefonzentrale (24-Stunden-Service): 03018-17-0
- Bürgerservice (Mo bis Do von 8.30 bis 16.30 Uhr, Fr bis 15.00 Uhr): 03018-17-2000
- Telefax: 03018-17-3402
Diese Rechte haben Reisende in der EU
Die EU hat genau festgelegt, welchen Anspruch Reisende haben. Dies gilt für Reisen per Flug, Bahn, Bus oder Schiff. Von 2013 an werden auch für Fernbusse europaweit verbindliche Regeln gelten, für Schiffsreisen von Herbst 2012 an. Alle Unternehmen in der EU müssen sich daran halten. Wer Ansprüche geltend machen will, muss bei der Gesellschaft einen Antrag auf Erstattung stellen. Verweigert diese die Zahlung, kann er sich bei den nationalen Behörden beschweren.
Das Reiserecht zu den einzelnen Verkehrsmitteln im Überblick.
checkmytrip: Reisepläne einsehen – rund um die Uhr!
Sie buchen Ihre Reise in einem American Express Business Travel Center oder online unter www.on-travel.de? Dann profitieren Sie von unserem kostenfreien Service checkmytrip!
Hier können Sie zu jeder Zeit und von jedem Ort Ihre aktuellen Reisepläne einsehen oder die Sitzpläne des gebuchten Flugzeugs sowie aktuelle Wetterberichte, Wegbeschreibungen und Echtzeitdaten zur Flugroute abrufen. Sie erfahren auch ob sich die Warteliste in der Zwischenzeit bestätigt hat oder nicht.
Sämtliche Reisepläne können ausgedruckt, per E-Mail verschickt oder direkt auf elektronische Kalender geladen werden, wie zum Beispiel Lotus Notes, Palm und Microsoft Outlook.
checkmytrip ist täglich 24 Stunden verfügbar unter www.americanexpress.de/reiseplan.
Sicher bezahlen mit Travelers Cheques
Verbraucherschützer empfehlen: Nehmen Sie auf allen Reisen möglichst wenig Bargeld mit und ergänzen Sie die Reisekasse mit Travelers Cheques. Zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn:
American Express Travelers Cheques werden bei Verlust oder Diebstahl in der Regel binnen 24 Stunden kostenfrei ersetzt. Weltweit. Bargeld nicht.
Nutzen Sie alle Vorteile eines sicheren und vielseitigen Zahlungsmittels:
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- Einfach einzulösen in vielen Banken, Sparkassen und Wechselstuben. Bei mehr als 120.000 empfohlenen Partnerstellen sogar gebührenfrei. Infos unter www.americanexpress.de/travelerscheques
- Unbegrenzt gültig – nicht eingesetzte Travelers Cheques können Sie einfach für Ihre nächste Reise aufbewahren.
USA: WICHTIGE EINREISEINFORMATIONEN
Ab hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre USA-Reise:
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Für mehr Sicherheit: Neue Regeln im Flugverkehr
Die USA haben schärfere Regeln für die Luftfracht und den Flugverkehr erlassen. Von den Sicherheitsbehörden als riskant eingestufte Pakete dürfen danach nicht mehr in Passagiermaschinen mitfliegen. Fluggäste in den USA dürfen beispielsweise keine Druckerpatronen mehr mit an Bord nehmen, die schwerer als rund 450 Gramm sind. Welche Kriterien für die Einstufung im Einzelnen gelten, ist noch nicht bekannt.
Der Grund für die Maßnahmen: Zwei in Druckerpatronen versteckte Sprengsätze waren im vergangenen Jahr in Luftpostsendungen in Dubai und Großbritannien entdeckt worden. Die Anschläge konnten vereitelt werden. Die Funde hatten international eine Diskussion um schärfere Kontrollen von Luftfracht ausgelöst.
Secure Flight Programm – wichtige Kundeninformation zu Flugreisen in die USA / bzw. zu Flügen über US-Gebiet, seit November 2010
Die nächste Phase des von der U.S. amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA) eingeführten Secure Flight Programmes ist in Kraft getreten. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für alle Reisen in die sowie aus den USA bzw. für alle Flüge über das Hoheitsgebiet der USA. Das Programm ermächtigt die TSA dazu, Passagierdaten der Fluggesellschaften einzusehen und mit anderen Daten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden abzugleichen. Mit dem Programm wollen die USA die internationale Flugsicherheit erhöhen.
Seit dem 1. November 2010 müssen alle Fluggesellschaften für Flüge in, aus bzw. über die USA bestimmte Passagierdaten an die TSA übermitteln. Hierbei handelt es sich um so genannte Secure Flight Passenger Data (SFPD – Name, Geschlecht und Geburtsdatum), die zukünftig bereits bei der Buchung erfasst werden müssen. Fehlen diese Informationen in den Buchungsdaten, kann Passagieren der Flug sogar untersagt werden.
Reisende sollten darauf achten, dass Ihre SFPD-Angaben, die sie bei der Buchung bzw. der Airline angeben, stets korrekt, vollständig und aktuell sind.
Ausführliche Informationen dazu, was Reisende wissen bzw. beachten sollten, finden Sie hier. Weitere Informationen zum Secure-Flight-Programm erhalten Sie auch bei Ihrem American Express Business Travel Center sowie auf der TSA-Website der US-Regierung unter dem Suchbegriff „Secure Flight“.
USA: ESTA Genehmigung für die Einreise
Die USA haben im Jahr 2009 ein elektronisches System der Einreisegenehmigung (ESTA) eingeführt. Pflicht ist die Online-Anmeldung seit dem 12. Januar 2009 für alle Reisen per Flugzeug oder Schiff. USA-Reisende sollten die Reiseerlaubnis – die auch in deutscher Sprache möglich ist – ausschließlich auf der offiziellen Website unter https://esta.cbp.dhs.gov beantragen. Die Genehmigung muss spätestens 72 Stunden vor der beabsichtigten Einreise erfolgen – persönlich oder über die Fluggesellschaft.
Seit dem 8. September 2010 ist die Registrierung gebührenpflichtig: Der ESTA-Antrag kostet 14 US-Dollar (rund 10,90 Euro) und ist für Mehrfacheinreisen innerhalb von zwei Jahren gültig. Auch für die Aktualisierung eines bestehenden ESTA-Antrags (z.B. wenn der Reisende einen neuen Pass erhält) müssen 14 US-Dollar gezahlt werden. Die Zahlung ist per Kredit- oder Debitkarte möglich.
Das System gibt außerdem nahezu sofort Auskunft, ob der Reisende eine Freigabe erhält oder nicht. Besonders vorteilhaft bei kurzfristigen Business-Terminen: Geschäftsreisende können sich – wie jeder andere Reisende – auch ohne konkrete Reisepläne bei ESTA anmelden.
Da bei der ESTA Anmeldung vertrauliche und persönliche Daten erfragt werden, kann American Express keine ESTA Registrierungen für Reisende vornehmen. US-Reisende sollten dies selbst über die offizielle ESTA Webseite vornehmen. Unsere erfahrenen Reiseberater werden Sie bei der Buchung von USA Reisen an das neue Verfahren erinnern. Außerdem wird American Express einen entsprechenden Hinweis auf Ihrem Reiseplan vermerken.
Wir haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie hier weiter.
USA-Reise: Vorgehen bei fehlerhaft abgesendetem ESTA-Antrag
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ – ESTA) einholen.
Falls versehentlich ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgesendet wurde, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine erläuternde e-mail an cbp.esta@dhs.gov zu senden. Die Angaben werden dann manuell überprüft und der fehlerhafte Antrag gegebenenfalls gelöscht. Anschließend kann ein neuer Antrag abgesendet werden.
Informationen zur Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden
Gemäß dem aktuellen Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von
Passagierdaten sind Fluggesellschaften verpflichtet, auf USA Flügen verschiedene Informationen über jeden Passagier an amerikanische Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Von diesen Passenger Name Records (PNR) versprechen sich die US-Behörden Hilfe bei der Suche nach Terroristen und in der Bekämpfung anderer grenzüberschreitender Verbrechen.
Mehr zu den Datenschutzbestimmungen lesen Sie in einem Informationsblatt von Amadeus:
Informationsblatt Deutsch
Informationsblatt Englisch
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre
Fluggesellschaft.
Advanced Passenger Information System (APIS) – USA, seit Oktober 2005
Seit dem 4. Oktober 2005 müssen Fluggesellschaften laut der U.S. Customs and Border Protection Agency weitere Angaben zu den in die USA einreisenden Passagieren machen. Zu den erforderlichen Informationen gehören der Hauptwohnsitz (Land) des Reisenden und eine Aufenthaltsadresse in den USA, inklusive Postleitzahl. Reisende in die USA sollten diese Informationen bereithalten, da sie beim Check-in gegebenenfalls vorgelegt werden müssen. Um einen reibungslosen Ablauf der Reise sicherzustellen, empfehlen wir auch folgende Maßnahmen:
- Es ist vorteilhaft, wenn Sie über uns Ihr Hotel und/oder Mietwagen zeitgleich mit dem Flug buchen. Damit ist sichergestellt, dass die Hoteladresse oder ggf. Stationsadresse der Mietwagenfirma in Ihrem Reiseplan erfasst ist und den Prozess beschleunigen kann. Mit dem Ausdruck Ihres Reiseplans haben Sie die erforderlichen Informationen jederzeit zur Hand. Sollte dies nicht der Fall sein können Sie folgendes Formular für die Übermittlung der Daten beim Check-in verwenden:
- Wenn Sie das Einreiseformular (I-94 und I-94W) an Bord der Airline ausfüllen, stellen Sie bitte sicher, dass die „The Advance Passenger Information“ mit den Angaben in Ihrem Reiseplan übereinstimmen.
- Bitte planen Sie genügend Zeit für diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und andere Check-in-Formalitäten ein. Die Fluggesellschaften arbeiten derzeit an einer Umstellung ihrer Verfahrensweisen und haben bislang noch keine Änderungen für die Check-in Zeiten bekannt gegeben.
Wir wissen, dass der Zeitfaktor für Reisende eine wichtige Rolle spielt. American Express Business Travel wird weiterhin aktiv daran mitwirken, dass die Aufwendungen der Reisenden durch diese Anforderungen möglichst gering gehalten werden. Als führender Reisedienstleister werden wir stets nach Möglichkeiten suchen, um es unseren Reisenden so angenehm wie möglich zu machen. Dabei profitieren wir von unserer Partnerschaft mit Leistungsträgern in der Reisebranche, Dachverbänden und Industrievereinigungen sowie Ministerien weltweit.
