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Reiserecht: Wertgegenstände vor Airport-Kontrolle verstauen

Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren gehören während der Flughafen-Sicherheitskontrolle ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Wenn das nicht möglich ist, sollten Reisende zumindest darauf achten, dass ein Mitreisender sieht, was in die Kästen auf dem Förderband zum Röntgengerät gelegt wird. Verschwindet ein Gegenstand aus einem Kasten und fehlen Zeugen für das Hineinlegen, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Auf das rechtskräftige Urteil (Az.: 1 U 169/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

Schadensersatzanspruch nach Sturz in der Straßenbahn

Grundsätzlich hat ein Fahrgast sich in öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend festzuhalten. Tut er dies nicht, kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn er bei einer Abbremsung der Straßenbahn zu Fall kommt. Das hat das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Fall klargestellt. Allerdings gebe es Ausnahmen von diesem Grundsatz. So würde es beim Einsteigen in eine volle Bahn zum Beispiel einige Zeit dauern, bis jeder sicher steht. Auch beim Entwerten der Fahrkarte müssten die Hände frei sein. Komme es in dieser Zeit aufgrund einer Vollbremsung zum Sturz, hafte der Halter der Straßenbahn, so das Gericht (Urteil vom 03.02.2009, Az.: 343 C 27136/08, rechtskräftig).

Umfrage: Viele telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage

Viele Autofahrer greifen während der Fahrt auch ohne Freisprecheinrichtung zum Handy. Laut einer Umfrage der Experten-Organisation DEKRA telefoniert in Autos ohne Freisprechanlage mehr als jeder fünfte Fahrer (22 Prozent) am Steuer – obwohl über 90 Prozent dies selbst als gefährlich ansehen.

Eine Untersuchung des US-amerikanischen Highway Loss Data Institute hatte ergeben, dass es trotz der Einführung eines Handyverbotes in einzelnen US-Staaten nicht zu der erwarteten Reduktion von Verkehrsunfällen gekommen ist. Wie die deutsche DEKRA hält auch das US-Institut an der These fest, dass nicht nur das Telefon am Ohr ein erhebliches Sicherheits- und Unfallrisiko darstellt. Die Autofahrer konzentrieren sich auch beim Einsatz einer Freisprechanlage eher auf das Gespräch denn auf den Straßenverkehr.

Flugreise: Premium-Verkehr zieht leicht an

Im Dezember 2009 lag die Zahl der Business- und First-Class-Passagiere weltweit erstmals in diesem Jahr wieder über dem Wert vom Vorjahreszeitraum. Dies geht aus dem jetzt veröffentlichten „Premium Traffic Monitor“ der International Air Transport Association (IATA) hervor. Wie der Branchenverband in dem Bericht darlegt, wuchs das Premium-Segment der Airlines im Dezember 2009 um 1,7 Prozent gegenüber Dezember 2008. Auch in der Economy-Klasse verzeichneten die Fluggesellschaften weltweit wieder steigende Passagierzahlen, hier wurden 5 Prozent mehr Fluggäste befördert.

Eine Verbesserung konnten die Airlines weltweit seit Mitte 2009 auch bei den Durchschnittspreisen (ohne Treibstoffzuschläge und Steuern) für Business- und First-Class-Sitzplätze verzeichnen. Von April bis Dezember seien die Preise für Premium-Angebote durchschnittlich um 10 Prozent gestiegen, erklärte die IATA. Trotzdem lägen die Ticketpreise noch rund 20 Prozent unter denen vom zweiten Quartal 2008.

Zahl der Sterne-Hotels in Deutschland wächst

Immer mehr Hotels in Deutschland lassen sich mit Sternen auszeichnen. Derzeit seien bundesweit 8.068 Hotelbetriebe klassifiziert, so der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Knapp 60 Prozent der klassifizierten Hotels sind Drei-Sterne-Häuser. Gut 28 Prozent können mit vier Sternen für sich werben. Die Zahl der Fünf-Sterne-Hotels liegt bundesweit bei 140 (1,7 Prozent).

Seit Jahresanfang 2010 nehmen die Hotelverbände in Deutschland, Österreich, Schweden und Tschechien im Rahmen ihrer „Hotelstars Union“ in ihren Ländern die Hotelklassifizierung nach nunmehr einheitlichen Kriterien vor. Die Niederlande, Schweiz und Ungarn werden voraussichtlich zum Jahresende 2010 folgen.

Reiseweltmeister melden sich zurück

Die Tourismusbranche erwartet nach dem Wirtschaftskrisenjahr 2009 für die kommende Saison eine zunehmende Reiselust der Deutschen. 42 Prozent planen in diesem Jahr eine Reise. Jeder Neunte will sogar zwei oder mehr Reisen machen, so die Stiftung für Zukunftsfragen von British American Tobacco (BAT).

Eine Spaltung der Reiseintensität wird beim Vergleich von Berufsgruppen und Einkommen sichtbar. Während 80 Prozent der Beamten vergangenes Jahr eine Reise unternommen hätten, seien es unter Arbeitern nur 41 Prozent gewesen. Drei Viertel der Haushalte mit mehr als 3.500 Euro Einkommen hätten 2009 mindestens eine Reise gemacht, bei Geringverdienern mit weniger als 1.000 Euro Einkommen lag die Zahl hingegen bei nur 20 Prozent.

Die Ausgaben für Reisen im Jahr 2009 sind laut BAT so gering ausgefallen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Im Durchschnitt gab jeder Deutsche vergangenes Jahr 1.038 Euro für seinen Urlaub aus. Eine Inlandsreise kostete durchschnittlich 723 Euro, während für einen Auslandsurlaub etwa 1.221 Euro ausgegeben wurden. Mit fast 1.200 Euro gaben kinderlose Paare das meiste Geld für den Urlaub aus. Zudem blieben sie mit 13,2 Tagen am längsten an ihrem Urlaubsort.

Der Trend für 2010 liegt der Tourismusanalyse zufolge bei All-inclusive-Reisen sowie Erholungs- und Wellness-Urlauben. Auch Kreuzfahrten, Camping und Bergtourismus seien weiter im Kommen. Weiter an Popularität verlieren hingegen Städte- und Kulturreisen. Der Fernreisemarkt für Länder außerhalb Europas lockte im vergangenen Jahr rund zehn Prozent weniger Gäste an.

Self-Service-Angebote für Flugreisende immer beliebter

SITA, IT-Anbieter für die Luftfahrt, hat in einer Befragung von Reisenden an sechs internationalen Flughäfen herausgefunden, dass im Jahr 2009 der Check-in per Self-Service rund 20 Prozent häufiger genutzt wurde als 2008. Die Umfrageteilnehmer wünschen sich außerdem Verbesserungen bei Sicherheitsprozessen sowie bei den Aufenthaltszeiten an Flughäfen, da sie immer weniger Gepäck einchecken.

18,2 Prozent der Befragten würden an erster Stelle gerne die Sicherheitskontrollen an Flughäfen optimieren. Für 14,8 Prozent der Teilnehmer besitzen kürzere Aufenthaltszeiten vor der Abreise die höchste Priorität. 14,5 Prozent möchten am liebsten das Flugerlebnis in der Kabine verbessern und 9,3 Prozent der Teilnehmer wünschen sich insbesondere kürzere Wartezeiten bei der Ankunft am Gepäckband.

Viele Flugreisende sind bereit, vertrauliche Daten herauszugeben, um die Abfertigung an Flughäfen zu beschleunigen: So sehen 57,8 Prozent die Registrierung für die automatisierte Grenzkontrolle sowie Sicherheitsprogramme positiv. 2007 waren es erst 48,7 Prozent. 62 Prozent der Passagiere wünschen sich kürzere Wartezeiten. Bei der Frage, welchen Schritt der Reise sie am ehesten optimieren möchten, nannten sie die Sicherheitskontrollen an erster Stelle.

Unfallschuld bei Mietwagen ohne Winterreifen trägt Mieter

Auch Mietautos brauchen im Winter Reifen, die für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Der Mieter trägt mit seiner Reifenwahl beim gemieteten Auto die Verantwortung. Kommt es bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter – trotz Vollkaskoschutz – hohe Forderungen zukommen.

Der ADAC empfiehlt, sich bereits bei der Reservierung bestätigen zu lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Eine Reservierung für entsprechende Winterausrüstung sollte mindestens 48 Stunden vor der Anmietung erfolgen.

Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Bei der Reservierung kann für Winterausrüstung ein Aufpreis verlangt werden.

Kann der Vermieter beim Abholen des Autos und bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, weil der Pkw nicht verkehrssicher ist, oder er kann darauf bestehen, ein wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten.

Duty-Free-Angebot in der Kritik

Nach dem gerade noch verhinderten Anschlag auf ein US-Passagierflugzeug gerät in der Debatte über schärfere Sicherheitsmaßnahmen das Angebot der Duty-free-Shops in die Kritik.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert ein Verkaufsverbot für Parfüm, hochprozentigen Alkohol, Feuerzeuge und Rasierklingen im Abflugbereich aller Flughäfen der Europäischen Union. Ähnlich äußerte sich die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit.

Das Thema soll nun auch Ende Januar im Innenausschuss beraten werden. Das erklärte der Leiter des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU). Neben der Frage der Duty-Free-Shops soll es dann auch um die Körperscanner an deutschen Flughäfen gehen.

Vor Reise nach Südafrika: Masernimpfung überprüfen

Seit Anfang Januar wird von einem Anstieg der Masernerkrankungen in Südafrika berichtet. Bis zu 4.754 Fälle wurden bereits bestätigt, so das Centrum für Reisemedizin CRM. Die Provinz Gauteng ist dabei mit 4.000 Fällen am schwersten betroffen, aber auch in KwaZulu-Natal und in der North West-Province nehmen die Fallzahlen zu.

Nach dem südafrikanischen Impfkalender wird gegen Masern im Alter von 9 Monaten und 18 Monaten geimpft. Nach dem deutschen Impfkalender sind 2 MMR-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise, nachgeholt werden.

Mit Urlaub kombinierte Geschäftsreise absetzbar

Arbeitnehmer in Deutschland können die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hob das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot auf. Damit können die Arbeitnehmer die Kosten für eine Geschäftsreise künftig in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn sie unmittelbar mit einem Urlaub verbunden ist.

Die Finanzämter sind nach dem BFH-Beschluss dazu verpflichtet, die Ausgaben für den beruflich veranlassten Teil der Reise anzuerkennen (Beschluss-Nr.: GrS 1/06). Auch für andere Kosten, die zum Teil dienstlich und zum Teil privat veranlasst sind, wird die Entscheidung Folgen haben.

Flughafenverband ADV: Deutschlands Flughäfen sind sicher

Nach dem versuchten Anschlag am 25. Dezember 2009 in Detroit warnt der Flughafenverband ADV vor übereilten Urteilen und fordert eine Versachlichung der Debatte. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Behauptungen, dass Produkte aus dem Duty-Free-Bereich von Terroristen missbraucht werden können, sind nicht nur falsch, sondern sorgen auch für eine unnötige Verunsicherung der Fluggäste". Bislang habe es noch keinen Vorfall mit Gegenständen aus dem Duty-Free-Bereich gegeben. Lieferungen in den Bereich nach den Sicherheitskontrollen unterliegen strengen Vorschriften.

Laut dem Verband befinden sich die Sicherheitsmaßnahmen an europäischen Flughäfen auf einem beispiellos hohen Niveau. Das Flugzeug sei nach wie vor das sicherste Verkehrsmittel. Die Sicherheitsstandards an den Kontrollstellen werden regelmäßig überprüft. Nach Auffassung des ADV muss auch die Einführung der so genannten Körperscanner umfassend geprüft werden, die Intimsphäre der Passagiere muss gewahrt bleiben. Körperscanner könnten dann nicht nur einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr, sondern auch zur Verbesserung des Reisekomforts der Fluggäste leisten.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr europaweit in Kraft

Im Dezember 2009 traten europaweit gesetzliche Rechte der Fahrgäste der Eisenbahnen in Kraft. Fahrgäste haben somit im grenzüberschreitenden Verkehr gesicherte Rechte und können diese im Heimatland geltend machen, in dem sie ihre Fahrkarte gekauft haben. Im deutschen Eisenbahnverkehr gelten diese Rechte bereits seit Ende Juli dieses Jahres. Gesetzliche Rechte bestehen auch bereits für Fluggäste.

Flughafen Stuttgart: Neue Check-in-Automaten in den Terminals

Fluggäste am Airport Stuttgart können jetzt noch einfacher Einchecken: In den Terminals stehen 32 „Express Self-Check-in“-Automaten zur Verfügung. Passagiere können an diesen Geräten für Flüge verschiedener Airlines einchecken, den Sitzplatz wählen und die Bordkarte ausdrucken. Bislang war dies nur an den Terminals der jeweiligen Fluggesellschaft möglich. Die Suche nach dem Automaten mit dem Emblem der gebuchten Airline fällt also künftig weg, Fluggäste können einfach den nächstgelegenen nutzen.

Für viele Airlines wird der Check-in über diese einheitlichen Automaten bereits angeboten, weitere sollen folgen. Zusätzliche Automaten sollen noch im ersten Quartal 2010 auf dem Messegelände im Bereich des Eingangs Ost installiert werden.
Weitere Infos unter www.flughafen-stuttgart.de

Reiserecht: Zwölf Punkte, die Reisende kennen sollten

In einer neuen Liste der Europäischen Kommission wird das oft komplizierte EU-Regelwerk für Bahn- und Fluggäste verständlich und knapp zusammengefasst. Aufgeklärt wird etwa über Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierung der Fahrt sowie bei Gepäckverlust. So können Reisende, deren Flugzeug oder Zug stark verspätet ist, die Rückerstattung der Kosten oder eine Ersatzfahrt verlangen. Wird das Gepäck beschädigt, steht Fluggästen eine Entschädigung von bis zu 1.223 Euro zu, Bahnreisenden von bis zu 1.300 Euro. Behinderte haben Anspruch auf besonderen Service.

Die EU-Kommission gibt auch allgemeine Empfehlungen ab, wie zum Beispiel, dass man sich nicht betrunken ans Steuer setzen sollte. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass Reisende vor dem Ticketkauf für Reisen außerhalb Europas überprüfen sollten, ob ihre Fluggesellschaft auf der „Schwarzen Liste“ steht. Darin führt die EU Unternehmen auf, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht. Davon sind besonders Airlines aus Afrika und Asien betroffen.

Die Rechte für Flugreisende sind in der EU schon seit Längerem einheitlich geregelt. Für Bahnreisende gelten seit Dezember 2009 einheitliche Rechte.

Die 12-Punkte-Liste der EU-Kommission finden Sie hier.

Deutschland: Neue Umweltzonen in 2010

Einige Kommunen, die bereits Umweltzonen eingerichtet haben, verschärfen in 2010 ihre Regelungen. In Frankfurt am Main sind seit 1. Januar 2010 nicht mehr nur Fahrzeuge ohne Plakette aus der Innenstadt verbannt. Auch solche mit der roten Plakette dürfen nicht mehr in die Umweltzone. In Berlin und Hannover müssen alle Autos ohne grüne Plakette draußen bleiben.

Zudem führen in 2010 immer mehr Kommunen in Deutschland Umweltzonen ein: In Heidelberg, Freiburg, Pfinztal (bei Karlsruhe), Bonn und Münster soll es 2010 so weit sein. Vorreiter waren 2008 unter anderem Berlin, Köln, Dortmund, Hannover, Stuttgart, Frankfurt am Main und München. 2009 folgten neben Augsburg, Bremen und Düsseldorf auch Herrenberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mühlacker, Neu-Ulm und Wuppertal.

Einzelheiten zu den jeweiligen Regelungen können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter gis.uba.de/website/umweltzonen/index.htm sowie unter
www.adac.de/plaketten abgerufen werden. Hier finden sich auch Informationen, wo Kulanzregelungen gelten, was ausländische Fahrzeugbesitzer beachten müssen und was der ADAC von Umweltzonen hält.

Recht auf Reisen: Eincheckfrist läuft ab

Flugpassagiere müssen sich bemerkbar machen, wenn sie vor einem Flughafenschalter warten und ihr geplanter Abflug immer näher rückt. Denn Fluggesellschaften müssen wartende Passagiere zwar gesondert aufrufen und dann beschleunigt abfertigen, wenn bei ihnen die Frist zum rechtzeitigen Einchecken abzulaufen droht. Wenn die Airline das unterlässt und sich der Gast nicht selbst beim Personal meldet, trifft ihn aber eine Mitschuld, sofern er das Flugzeug verpasst. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden (Az.: 226 C 331/08), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

EU-Entscheidung: Entschädigung für verspätete Flüge

Fluggäste haben bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei. Technische Probleme mit dem Flugzeug fielen nicht unter diese Ausnahmeregel, betonten die Richter.

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.

Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig.
(Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07)

Umfrage: Was Geschäftsreisende wirklich wollen

Wichtigstes Argument für den Wohlfühlfaktor auf Geschäftsreisen ist nach Meinung von mehr als 35 Prozent der Business Traveller ein gutes Hotel mit gutem Service, ein anständiges Bett und die Beinfreiheit im Flugzeug. Für knapp 30 Prozent macht eine effiziente Planung mit optimalen Anreisezeiten und die Pünktlichkeit der Verkehrsmittel eine Geschäftsreise erträglich. Nette Gesellschaft und Freizeit zum Entspannen sind für jeweils rund elf Prozent auf Reisen wichtig. So die Ergebnisse einer Online-Umfrage unter den Besuchern der Business Travel Show, die vom 30. September bis 1. Oktober 2009 in Düsseldorf stattfand.

Die Frage, welche Süßigkeiten Tagungsteilnehmer am liebsten an ihrem Platz vorfinden, hat ergeben, dass über 22 Prozent der Umfrageteilnehmer Schokolade bevorzugen. Bei der Konferenzbestuhlung nehmen mit 86 Prozent eindeutig Stühle mit Armlehne die Führungsposition ein, die laut über 45 Prozent der Befragten vorzugsweise in U- oder T-Form angeordnet sein sollten. Während die meisten Hotels Bleistifte und Blanko-Blätter bereitstellen, schreiben jedoch mehr als 42 Prozent in einer Besprechung lieber mit Kugelschreiber und knapp 62 Prozent vorzugsweise auf kariertes Papier.

Nur sechs Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, immer die kostenfreien Utensilien auf Hotelzimmern mitzunehmen, während dies knapp 74 Prozent nur dann tun, wenn sich die Artikel durch gute Qualität auszeichnen.

Stuttgart hat die höchsten Taxipreise

Das Magazin „Der Feinschmecker“ hat die Taxipreise in deutschen Großstädten anhand einer 10-Kilometer-Fahrt am Tag ermittelt. In Stuttgart müssen die Fahrgäste am meisten bezahlen. Am günstigsten kommen sie in Leipzig vom Fleck.

Zehn Kilometer kosten in:

Stadt

Preis

Stadt

Preis

Stuttgart

20,20 €

Bremen

18,10 €

Hamburg

19,90 €

München

17,70 €

Frankfurt

19,25 €

Dresden

17,40 €

Düsseldorf

19,10 €

Köln & Hannover

17,- €

Berlin

18,60 €

Leipzig

14,- €

Quelle: Feinschmecker

Jeder dritte Online-Nutzer informiert sich im Internet über Reisen

30,8 Millionen Deutsche nutzen das Internet bei der Urlaubsplanung. Rund sieben Millionen greifen bei der Entscheidung, wohin die Reise gehen soll, auf Informationen aus Reise-Communities zurück. Weitere fünf Millionen wollen sich laut einer Umfrage des Verband Internet Reisevertrieb (VIR) künftig bei ihrer Reiseentscheidung an die virtuellen Gemeinschaften halten.

Die Umfrage belegt, dass vor allem die Echtheit der Bewertungen und Einträge auf Communities und Bewertungsplattformen eine wichtige Rolle spielen. Erst an zweiter Stelle steht die Auswahl an vielen unterschiedlichen Meinungen, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Vor allem in der Gruppe der 45- bis 55jährigen Befragten ist es mehr als jedem zweiten sehr wichtig, dass die Bewerter auch tatsächlich vor Ort waren.

USA: Neue Regeln für Notebookdurchsuchungen

Das Department of Homeland Security (DHS) hat neue Richtlinien für die Durchsuchung elektronischer Geräte an Flughäfen und Grenzen erlassen. Sie erlauben weiterhin die Durchsuchung der Geräte, setzen aber Regeln fest. Danach dürfen US-Grenzbeamte weiterhin ohne Anlass mobile Geräte wie Notebooks, Smartphones oder MP3-Player und Datenträger durchsuchen und in bestimmten Fällen beschlagnahmen.

Die neuen Regeln legen fest, unter welchen Umständen die Beamten der US Customs and Border Protection (CBP) und der US Immigration and Customs Enforcement (ICE) tätig werden können. So geben die neuen Richtlinien den Reisenden das Recht, bei der Durchsuchung vor Ort zu sein.

Besteht der Verdacht, dass ein Gerät in Zusammenhang mit einer Straftat steht, dürfen die Beamten wie bisher auch das Gerät beschlagnahmen. Die weitere Durchsuchung muss allerdings "so schnell wie möglich" durchgeführt werden. Sie muss zudem unter Aufsicht erfolgen und dokumentiert werden.

Haben es die Beamten mit hochvertraulichen Dokumenten zu tun, wie etwa mit medizinischen Unterlagen, Dokumenten von Rechtsanwälten oder Rechercheunterlagen von Journalisten, sind sie angewiesen, einen CBP-Anwalt hinzuzuziehen, bevor sie solche Dokumente sichten. Bestätigt sich ein Verdacht nicht, müssen alle Daten, die von dem Gerät herunterkopiert wurden, nach spätestens sieben Tagen wieder gelöscht werden.

Kulinarische Reisemitbringsel: Nicht alles darf eingeführt werden

Nicht alle Lebensmittel dürfen in den Koffer gepackt werden, darauf weist das Verbraucherschutzministerium Rheinland-Pfalz hin. Dabei ist unter anderem auch bedeutend, aus welchem Land das Lebensmittel kommt. Dahinter steht die Vorsorge vor gefährlichen Tierseuchen, die auch über Lebensmittel von einem ins andere Land eingeschleppt werden könnten. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission strenge Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reiseverkehr erlassen.

Danach gilt unter anderem:

  • Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie von Milch und Milchprodukten im Reisegepäck aus Nicht-EU-Ländern ohne Veterinärkontrolle und Vorlage der erforderlichen Dokumente an einer Grenzkontrollstelle ist grundsätzlich verboten.
  • Tierische Lebensmittel illegaler Einfuhren werden beschlagnahmt und kostenpflichtig beseitigt.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind:

  • Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade und Süßwaren, sofern diese nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind,
  • abgepackte Nahrungsergänzungsmittel,
  • Fleischextrakte und Fleischkonzentrate,
  • mit Fisch gefüllte Oliven,
  • Pasta und Nudeln, die nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind,
  • abgepackte Fleischbrühen und Suppenaromen,
  • sämtliche anderen Lebensmittelerzeugnisse, die kein frisches oder verarbeitetes Fleisch oder Milch bzw. Milcherzeugnisse enthalten und zu weniger als 50 Prozent aus Ei- oder Fischereierzeugnissen bestehen.

Ausführliche Informationen zur Zoll- und steuerfreien Einfuhr von Waren durch Reisende hat die Europäische Kommission veröffentlicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Luftverkehr: Die "Schwarze Liste" der EU

In der "Schwarzen Liste" der EU werden alle Fluggesellschaften geführt, die nach Ansicht der Europäer international vereinbarte Sicherheitsstandards nicht einhalten. Die Liste wurde erstmals im März 2006 veröffentlicht und wird seitdem zwei Mal jährlich aktualisiert.

Nach Angaben der Kommission befinden sich auf der Liste sämtliche Fluggesellschaften aus Äquatorialguinea, Angola, Benin, Kirgisien, Liberia, Sambia, Sierra Leone, Swasiland, der Demokratischen Republik Kongo und Gabun mit Ausnahme der Gabon Airlines und Afrijet.

Mit der „Schwarzen Liste“ will die EU einen wichtigen Beitrag zu mehr Flugsicherheit in der EU leisten. American Express unterstützt diese Initiative. Deshalb empfehlen wir unseren Reisenden sich vor jeder Buchung umfassend über den aktuellen Stand der Schwarzen Liste und die entsprechenden von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Erklärungen zu informieren.

Die aktuelle Liste sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.

Diebstahl im Hotelzimmer: Meist das Risiko des Reisenden

Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier für den Diebstahl. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe zählt zum so genannten "allgemeinen Lebensrisiko", für das weder Reiseleitung noch Hotelier gerade stehen. Liegen jedoch Umstände vor, die den Diebstahl begünstigt haben, wie beispielsweise nicht verschließbare Zimmertüren, können Reisende eventuell den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen. Ob in diesen Fällen oder in dem Fall, dass Gegenstände aus dem Hotelsafe verschwinden, der Hotelier haftet, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Landesrecht.

checkmytrip: Reisepläne einsehen – rund um die Uhr!

Sie buchen Ihre Reise in einem American Express Business Travel Center oder online unter www.on-travel.de? Dann profitieren Sie von unserem kostenfreien Service checkmytrip!

Hier können Sie zu jeder Zeit und von jedem Ort Ihre aktuellen Reisepläne einsehen oder die Sitzpläne des gebuchten Flugzeugs sowie aktuelle Wetterberichte, Wegbeschreibungen und Echtzeitdaten zur Flugroute abrufen. Sie erfahren auch ob sich die Warteliste in der Zwischenzeit bestätigt hat oder nicht.
Sämtliche Reisepläne können ausgedruckt, per E-Mail verschickt oder direkt auf elektronische Kalender geladen werden, wie zum Beispiel Lotus Notes, Palm und Microsoft Outlook.

checkmytrip ist täglich 24 Stunden verfügbar unter www.americanexpress.de/reiseplan.

USA-Reise: Vorgehen bei fehlerhaft abgesendetem ESTA-Antrag

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ – ESTA) einholen.

Falls versehentlich ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgesendet wurde, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine erläuternde e-mail an cbp.esta@dhs.gov zu senden. Die Angaben werden dann manuell überprüft und der fehlerhafte Antrag gegebenenfalls gelöscht. Anschließend kann ein neuer Antrag abgesendet werden.

Weitere wichtige Infos zu ESTA finden USA-Reisende hier.

USA: ESTA Genehmigung für die Einreise

Die USA haben ein neues System der Einreisegenehmigung (ESTA) eingeführt. Pflicht ist die Online-Anmeldung seit dem 12. Januar 2009 für alle Reisen per Flugzeug oder Schiff. US-Reisende sollten die elektronische Reiseerlaubnis ausschließlich auf der offiziellen Website unter https://esta.cbp.dhs.gov beantragen. Die Genehmigung muss spätestens 72 Stunden vor der beabsichtigten Einreise erfolgen – persönlich oder über die Fluggesellschaft.

Die Reiseanmeldung ist kostenfrei und auch in deutscher Sprache möglich. Die Registrierung ist für Mehrfacheinreisen innerhalb von zwei Jahren gültig. Das neue System soll außerdem nahezu sofort Auskunft geben, ob der Reisende eine Freigabe erhält oder nicht. Besonders vorteilhaft bei kurzfristigen Business-Terminen: Geschäftsreisende können sich – wie jeder andere Reisende – auch ohne konkrete Reisepläne bei ESTA anmelden.

Da bei der ESTA Anmeldung vertrauliche und persönliche Daten erfragt werden, kann American Express keine ESTA Registrierungen für Reisende vornehmen. US-Reisende sollten dies selbst über die offizielle ESTA Webseite vornehmen. Unsere erfahrenen Reiseberater werden Sie bei der Buchung von USA Reisen an das neue Verfahren erinnern. Außerdem wird American Express einen entsprechenden Hinweis auf Ihrem Reiseplan vermerken.

Wir haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie hier weiter.

EU-Vorschriften für Handgepäck auf Flugreisen

Fluggäste dürfen Flüssigkeiten (z.B. Getränke, Gel, Spray, Shampoo, Creme, Zahnpasta, Suppen) nur noch in der Höchstmenge von 0,1 Liter als Handgepäck mit an Bord nehmen. Die Flüssigkeiten müssen in eine wiederverschließbare und durchsichtige Plastiktüte mit einem Volumen von maximal einem Liter und einer Größe von ca. 20 x 20 cm passen.

Ausnahmen gelten für Babynahrung, persönliche Medikamente und Diätnahrung. Der Passagier hat die Notwendigkeit auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen. Eine ärztliche Bescheinigung, evtl. auch in englischer Sprache, wird empfohlen. Von den Sicherheitsvorschriften nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die in Duty-Free-Geschäften erworben werden.

Außerhalb der EU gelten andere Bestimmungen. Informationen hierzu kann Ihnen nur die Fluggesellschaft erteilen, mit der Sie reisen.

Reisen buchen mit American Express Online

5 gute Gründe sprechen für das Buchungsportal American Express Online:

  1. Flexibel: Täglich 24 Stunden für Buchungswünsche und Fragen zu bestehenden Buchungen erreichbar.
  2. Zeitsparend: Schnelles Auffinden und Buchen von Flügen, Hotels, Mietwagen und Bahn durch benutzerfeundliche Gestaltung.
  3. Komfortabel: Persönlichen Reisepräferenzen sind speicherbar und können automatisch bei den Buchungen berücksichtigt werden.
  4. Steuerbar: Für den schnellen Preisvergleich werden alternative Buchungsoptionen entsprechend der Vorgaben automatisch angezeigt.
  5. Sicher: Die online Übertragung der Daten wird nach dem aktuellen Standard mit 128bit/SSL verschlüsselt.

Buchungen über American Express Online können jederzeit gerne getestet werden unter: www.americanexpress.de/one

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter dieser Rufnummer zur Verfügung: 0180 5 546 868 (0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).

Sicher bezahlen mit Travelers Cheques

Verbraucherschützer empfehlen: Nehmen Sie auf allen Reisen möglichst wenig Bargeld mit und ergänzen Sie die Reisekasse mit Travelers Cheques. Zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn:
American Express Travelers Cheques werden bei Verlust oder Diebstahl in der Regel binnen 24 Stunden kostenfrei ersetzt. Weltweit. Bargeld nicht.

Nutzen Sie alle Vorteile eines sicheren und vielseitigen Zahlungsmittels:

  • Bequem einsetzbar in fast allen Ländern der Welt. In über einer Million Geschäfte, Restaurants und Hotels. Akzeptiert wie Bargeld.
  • Einfach einzulösen in vielen Banken, Sparkassen und Wechselstuben. Bei mehr als 120.000 empfohlenen Partnerstellen sogar gebührenfrei. Infos unter www.americanexpress.de/travelerscheques
  • Unbegrenzt gültig – nicht eingesetzte Travelers Cheques können Sie einfach für Ihre nächste Reise aufbewahren.

Informationen zur Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden

Gemäß dem aktuellen Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von
Passagierdaten sind Fluggesellschaften verpflichtet, auf USA Flügen verschiedene Informationen über jeden Passagier an amerikanische Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Von diesen Passenger Name Records (PNR) versprechen sich die US-Behörden Hilfe bei der Suche nach Terroristen und in der Bekämpfung anderer grenzüberschreitender Verbrechen.

Mehr zu den Datenschutzbestimmungen lesen Sie in einem Informationsblatt von Amadeus:
Informationsblatt Deutsch
Informationsblatt Englisch

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre
Fluggesellschaft.

Seit 4.10.2005 – Veränderte Einreisebestimmungen in die USA

Seit dem 4. Oktober 2005 müssen Fluggesellschaften laut der U.S. Customs and Border Protection Agency weitere Angaben zu den in die USA einreisenden Passagieren machen. Zu den erforderlichen Informationen gehören der Hauptwohnsitz (Land) des Reisenden und eine Aufenthaltsadresse in den USA, inklusive Postleitzahl. Reisende in die USA sollten diese Informationen bereithalten, da sie beim Check-in gegebenenfalls vorgelegt werden müssen. Um einen reibungslosen Ablauf der Reise sicherzustellen, empfehlen wir auch folgende Maßnahmen:

  • Es ist vorteilhaft, wenn Sie über uns Ihr Hotel und/oder Mietwagen zeitgleich mit dem Flug buchen. Damit ist sichergestellt, dass die Hoteladresse oder ggf. Stationsadresse der Mietwagenfirma in Ihrem Reiseplan erfasst ist und den Prozess beschleunigen kann. Mit dem Ausdruck Ihres Reiseplans haben Sie die erforderlichen Informationen jederzeit zur Hand. Sollte dies nicht der Fall sein können Sie folgendes Formular für die Übermittlung der Daten beim Check-in verwenden:

Formular (Deutsch)
Formular (Englisch)

  • Wenn Sie das Einreiseformular (I-94 und I-94W) an Bord der Airline ausfüllen, stellen Sie bitte sicher, dass die „The Advance Passenger Information“ mit den Angaben in Ihrem Reiseplan übereinstimmen.
  • Bitte planen Sie genügend Zeit für diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und andere Check-in-Formalitäten ein. Die Fluggesellschaften arbeiten derzeit an einer Umstellung ihrer Verfahrensweisen und haben bislang noch keine Änderungen für die Check-in Zeiten bekannt gegeben.

Wir wissen, dass der Zeitfaktor für Reisende eine wichtige Rolle spielt. American Express Business Travel wird weiterhin aktiv daran mitwirken, dass die Aufwendungen der Reisenden durch diese Anforderungen möglichst gering gehalten werden. Als führender Reisedienstleister werden wir stets nach Möglichkeiten suchen, um es unseren Reisenden so angenehm wie möglich zu machen. Dabei profitieren wir von unserer Partnerschaft mit Leistungsträgern in der Reisebranche, Dachverbänden und Industrievereinigungen sowie Ministerien weltweit.