Flugausfall: Airline haftet bei technischem Defekt
Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technischen Defekten verursacht werden. Das berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09).
Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen, so das Amtsgericht. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil.
EU-Kommission empfiehlt Körperscanner
Körperscanner erhöhen die Sicherheit im Flugverkehr. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission. Die Geräte könnten die Abfertigungszeiten verkürzen und genauere Kontrollen ermöglichen, stellt die Brüsseler Behörde fest. Die neue Generation der zunächst als „Nacktscanner“ verunglimpften Geräte ermögliche zudem Kontrollen, bei denen der Passagier nicht ausgezogen werde.
Auch Gesundheitsbedenken hält die Kommission weitgehend für unbegründet. Zwar werden Passagiere je nach eingesetzter Technologie Röntgen- oder Mikrowellen-Strahlung ausgesetzt, diese liege jedoch unter den Grenzwerten. Für besonders „verletzliche Gruppen“ wie Schwangere, Kinder und Behinderte solle es jedoch alternative Kontrollmethoden geben, empfiehlt die EU-Behörde.
Die Brüsseler Beamten betonen, dass die Mitgliedstaaten frei entscheiden können, ob sie Scanner auf ihren Flughäfen verwenden wollen. Wo das der Fall sei, sollen aber einheitliche europäische Regeln gelten. In den bisherigen EU-Luftfahrtrichtlinien kommen die Geräte noch nicht vor.
USA-Einreise: Ende des Formulars I-94W absehbar
Deutsche USA-Besucher, die unter die visafreie Einreise fallen, brauchen ab Ende des Sommers 2010 an sämtlichen amerikanischen Flughäfen kein Formular I-94W mehr auszufüllen. Das Online-Genehmigungsverfahren ESTA (Electronic System for Travel Authorization) verpflichtet Touristen und Geschäftsreisende aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, aber weiterhin zur Registrierung im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov/
Die Daten des vorab online eingereichten ESTA-Antrags werden künftig das Formular I-94W ersetzen. Mit Hilfe dieser Daten kann das US-Ministerium für innere Sicherheit (DHS) bereits vor Reiseantritt eine Sicherheitsüberprüfung durchführen. Touristen und Geschäftsreisende sollen somit in Zukunft sicherer und bequemer in die USA reisen können. Gleichzeitig soll ein besserer Schutz der Privatsphäre gewährleistet sein.
London: Durchfahrtsgebühr auch für Mietwagen
Die Innenstadtmaut (Congestion Charge) umfasst das gesamte Stadtzentrum von London sowie die westlich angrenzenden Bezirke Kensington und Chelsea. Die Gebühr beträgt £8. Sie gilt Montag bis Freitag von 7 – 18 Uhr (außer an Feiertagen und Weihnachten). Nichtbezahlen der Gebühr wird mit einem Bußgeld in Höhe von £50 geahndet (bzw. £100, wenn die Gebühr nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird). Die Gebühr kann online, in einem Zeitschriftenladen, an einer Tankstelle oder jedem beliebigen Laden mit dem "C"-Symbol gezahlt werden sowie per Post, telefonisch unter +44 (0)845 900 1234 und nach der Online-Registrierung per SMS.
Reisende, die einen Mietwagen abholen oder zurückbringen und dabei zu einer Zeit durch die Mautzone fahren, zu der die Congestion Charge in Kraft ist, müssen die Gebühr zahlen. Es empfiehlt sich, vorab bei der Mietwagenfirma nachzufragen, wie die Gebühr bezahlt wird.
Mehr Infos: www.cclondon.com
IATA: Datenbank für Gepäck-Regeln
Fluggesellschaften haben viele verschiedene Gepäckregeln und -gebühren, etwa für Business- und Economy-Class, Normal- und Vielflieger oder für verschiedene Routen. Dieses komplexe Regelwerk sei zunehmend verwirrend, erklärt der Weltluftfahrtverband IATA.
Die IATA will daher Anfang 2011 eine neue, umfassende Datenbank bereitstellen, mit der sich Airlines, Fluggäste und Reiseagenten über die Gepäckbestimmungen und –gebühren verschiedener Fluggesellschaften informieren können. Nach Eingabe der Flugnummer in eine Suchmaske würden das maximale Gewicht des Gepäcks sowie die Gebühren angezeigt, teilte die IATA mit.
Für die Reise: Arzneibedarf bescheinigen lassen
Reisende sollten bei der Mitnahme bestimmter Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes bei sich haben. Das gilt für alle Arzneien, die wie ein starkes Schmerzmittel unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen.
Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls beglaubigt werden und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten. Da es keine internationalen Abkommen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischen Bedarf von Urlaubern gibt, empfiehlt es sich außerdem, sich vor einer Reise bei der Botschaft des Ziellandes nach den jeweiligen Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.
Weiterführende Informationen, das Formular sowie die Liste der für die Beglaubigung zuständigen Stellen können hier herunter geladen werden.
Mit dem Taxi ins World Wide Web – gratis
In Köln gibt es ab sofort einen neuen Service für Fahrten mit dem Taxi: mobiles Surfen und Arbeiten gratis für Fahrgäste.
Wer in Köln zum Beispiel am Flughafen oder Bahnhof mit dem Taxi fahren möchte, kann ein so genanntes „MOBILE HOTSPOT Taxi“ nutzen und sich während der Fahrt per WLAN-fähigem Endgerät gratis ins Internet einloggen. Erkennbar sind die MOBILE HOTSPOT Taxis an einem entsprechenden Sticker an der Fahrzeugscheibe. „Mobile SpeedNet an Bord“. Wer ein Taxi ruft, kann angeben, dass er ein Fahrzeug mit mobilem Internet möchte.
Vulkanasche: Info-Paket der EU-Kommission zum Reiserecht
Ein Paket mit praktischen Informationen für Flugpassagiere, die von den Folgen des isländischen Vulkanausbruchs betroffen waren, hat heute das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz) zusammengestellt.
Das Paket besteht aus rechtlichen Hilfestellungen, Kontaktdaten und praktischen Tipps. Das komplette Info-Paket finden Sie hier.
Reiserecht: Dürfen Passagiere Sichtflüge ablehnen?
Viele Flüge fanden in den vergangenen Wochen aufgrund der Vulkanasche im so genannten kontrollierten Luftraum auf Sichtflug statt. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Passagiere Angst vor Sichtflügen haben und lieber umbuchen wollen?
Reisende, die auf den von der Airline geplanten Sichtflug verzichten, betreten juristisch betrachtet neues Terrain, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Zwar müssen sie sich nicht auf die von den Fluggesellschaften angebotenen Sichtflüge einlassen und können eine Umbuchung verlangen. Ob sie aber diese Umbuchung bzw. Stornierung dann auch kostenlos machen dürfen, ist umstritten. Denn die Aschewolke stellt zwar höhere Gewalt dar, aber die Airline hat wie vorgeschrieben dem Fluggast eine Alternative angeboten. Nimmt er die nicht an, ist das seine Sache.
Neuer Service: Taxibestellung per iPhone und Googlehandy
TaxiButton ist eine kostenlose App für iPhones und Googlehandys, die Fahrgäste direkt mit Taxifahrern in Kontakt bringt. Zur Taxibestellung reicht damit ein einfacher Knopfdruck. Dabei nutzt die App das GPS-Signal zur automatischen Standortbestimmung und ermittelt den nächstgelegenen Taxifahrer.
Die Applikation verkürzt die Anfahrtszeit der Taxifahrer und ist zudem kostenlos. Es erhält immer derjenige Taxifahrer den Auftrag, der in der gleichen Entfernung der Anfrage länger wartet. Auf Wunsch werden zudem alle zusätzlichen Angaben (Kartenzahlung, Anzahl Fahrgäste, etc.) automatisch übermittelt.
Zunächst ist TaxiButton deutschlandweit einsetzbar. Eine europaweite Version ist in Vorbereitung. In der Einführungsphase ist die App komplett kostenlos, später soll eine vermittelte Fahrt EUR 0,33 kosten, dafür aber keine Grundgebühr anfallen. (Quelle: Talex GmbH, Hamburg)
Freigepäck und Übergepäck: Die Regelungen einzelner Airlines
Die Gepäckregelungen der Fluggesellschaften sind sehr unterschiedlich. Dabei können Reisende bei den Kosten für Übergepäck sparen: Es empfiehlt sich, so genannte Übergepäckpakete bereits vor dem Abflug zu buchen. Diese preiswertere Möglichkeit bieten mittlerweile fast alle bekannten deutschen Airlines an. Dabei können Kunden bis zu 50 Prozent gegenüber der Zusatzbuchung am Flughafen sparen, so die Zentrale Fluggastberatung. Übergepäckpakete gelten pro Person und Flugstrecke. Das heißt, wer zu Beginn der Reise bereits viel mitnimmt, sollte an die Mitbringsel auf dem Rückflug, die das Gepäck schwerer machen, denken und entsprechend vorsorgen.
Die Preise für Übergepäckpakete von 5 Kilogramm in der Economy-Class unterscheiden sich, nach Angaben der Fluggastberatung, nicht deutlich. Zu beachten sind aber die unterschiedlichen Vorausbuchungsfristen, die je nach Airline zwischen acht und 48 Stunden liegen.
Fast 500 Autobahn-Baustellen in Deutschland
Autofahrer müssen auf den Fernstraßen in Deutschland verstärkt mit Behinderungen rechnen. Die Zahl der Autobahnbaustellen hat nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) mit 498 einen neuen Jahreshöchststand erreicht. Seit Ende April seien damit 41 Baustellen dazugekommen, teilte der ACE mit.
Von den Arbeiten am stärksten betroffen ist weiterhin die A40 im Ruhrgebiet: Dort gebe es Baustellen auf 75 Prozent der Streckenlänge. Der ACE rät Autofahrern dringend, Tempolimits in Baustellenbereichen zu befolgen. In seiner Erhebung berücksichtigt der Club Baustellen, die für mindestens acht Tage bestehen.
Deutschland und USA wollen „Schnellspur“ für Einreise
Vielfliegern und Geschäftsleuten bleiben langwierige Einreisekontrollen in den USA und Deutschland bald erspart. Beide Staaten besiegelten in Washington den Plan, dass bestimmte Fluggäste über eine „Schnellspur“ einreisen können. „Vertrauenswürdige Fluggäste", wie es im Jargon des Heimatschutzministeriums heißt, können sich dann einmal gesondert biometrisch erfassen lassen und dann an den Flughäfen beider Länder dauerhaft auf schnellem Wege einreisen. Lange Wartezeiten durch Grenzkontrollen fallen dann weg.
Entsprechende Programme gibt es bereits in beiden Staaten – jedoch nicht aus einem Guss. In Deutschland beinhaltet das „Programm für die automatisierte Grenzkontrolle“ die biometrische Erfassung der Iris. Qualifizierte Teilnehmer des Programms können nach dem Blick in einen Augenscanner und dem Durchziehen ihres Passes durch einen Leseautomaten bequem die Kontrollschalter hinter sich lassen.
Videokontrolle auf Autobahnen ist rechtens
Die Geschwindigkeitsmessung auf Autobahnen mit Videokameras ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht verfassungswidrig.
Das OLG befand: Zwar liege tatsächlich ein Eingriff in das Recht auf Datenschutz vor, wenn ein Autofahrer fotografiert werde. Doch lasse die Strafprozessordnung Aufnahmen zur Spurensicherung und zur Identifizierung von Tatverdächtigen zu. Und diese Maßnahme sei auch auf Autobahnen nicht unverhältnismäßig, zumal das Stoppen von Wagen auf der Autobahn zur Identifizierung des Fahrers für alle Beteiligten zu gefährlich sei. Das Gericht bezog sich ausdrücklich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August 2009, nach der videogestützte Geschwindigkeitskontrollen nur auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage erlaubt sind. Eine solche gesetzliche Grundlage sah das OLG in der Strafprozessordnung gegeben. (OLG Koblenz, Az.: 1 SsBs 23/10)
Ab 2013 wieder mehr Flüssigkeiten im Handgepäck
Ab 2013 dürfen Fluggäste innerhalb der EU wieder mehr Flüssigkeiten mit an Bord nehmen. Wie die EU-Kommission mitteilte, endet die Einschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im April 2013, die aufgrund der Gefahr von Terroranschlägen eingeführt wurde. Flughäfen müssen ab diesem Zeitpunkt Geräte einsetzen, die Flüssigkeiten durchleuchten.
Aktuell dürfen Passagiere lediglich Behälter mit bis zu 100 Millilitern Flüssigkeit im Handgepäck mitführen. Zudem müssen alle Flüssigkeiten, Gels oder Cremes in einem transparenten Plastikbeutel verpackt sein.
Ob entsprechende Einschränkungen bereits vorher entfallen, liegt in der Entscheidung des einzelnen Flughafens, die dann entsprechende Flüssigkeiten-Scanner einsetzen müssen. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, sollen Passagiere aus Drittländern beim Umsteigen in einem EU-Land nicht noch einmal zeitaufwendige Kontrollen über sich ergehen lassen müssen.
Kubareise: Krankenversicherungspflicht
Jeder Kubareisende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen, so das Auswärtige Amt.
Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken, anerkannt. Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen Bestätigung des Versicherungsunternehmens und eines Kontoauszugs als Nachweis über die Begleichung der laufenden Versicherungsprämien angeraten. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich an die Botschaft von Kuba zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, kann an den kubanischen Flughäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden.
Reiserecht: Wertgegenstände vor Airport-Kontrolle verstauen
Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren gehören während der Flughafen-Sicherheitskontrolle ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Wenn das nicht möglich ist, sollten Reisende zumindest darauf achten, dass ein Mitreisender sieht, was in die Kästen auf dem Förderband zum Röntgengerät gelegt wird. Verschwindet ein Gegenstand aus einem Kasten und fehlen Zeugen für das Hineinlegen, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Auf das rechtskräftige Urteil (Az.: 1 U 169/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
Reiserecht: Zwölf Punkte, die Reisende kennen sollten
In einer neuen Liste der Europäischen Kommission wird das oft komplizierte EU-Regelwerk für Bahn- und Fluggäste verständlich und knapp zusammengefasst. Aufgeklärt wird etwa über Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierung der Fahrt sowie bei Gepäckverlust. So können Reisende, deren Flugzeug oder Zug stark verspätet ist, die Rückerstattung der Kosten oder eine Ersatzfahrt verlangen. Wird das Gepäck beschädigt, steht Fluggästen eine Entschädigung von bis zu 1.223 Euro zu, Bahnreisenden von bis zu 1.300 Euro. Behinderte haben Anspruch auf besonderen Service.
Die EU-Kommission gibt auch allgemeine Empfehlungen ab, wie zum Beispiel, dass man sich nicht betrunken ans Steuer setzen sollte. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass Reisende vor dem Ticketkauf für Reisen außerhalb Europas überprüfen sollten, ob ihre Fluggesellschaft auf der „Schwarzen Liste“ steht. Darin führt die EU Unternehmen auf, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht. Davon sind besonders Airlines aus Afrika und Asien betroffen.
Die Rechte für Flugreisende sind in der EU schon seit Längerem einheitlich geregelt. Für Bahnreisende gelten seit Dezember 2009 einheitliche Rechte.
Die 12-Punkte-Liste der EU-Kommission finden Sie hier.
Luftverkehr: Die "Schwarze Liste" der EU
In der "Schwarzen Liste" der EU werden alle Fluggesellschaften geführt, die nach Ansicht der Europäer international vereinbarte Sicherheitsstandards nicht einhalten. Die Liste wurde erstmals im März 2006 veröffentlicht und wird seitdem zwei Mal jährlich aktualisiert.
Nach Angaben der Kommission befinden sich auf der Liste sämtliche Fluggesellschaften aus Äquatorialguinea, Angola, Benin, Kirgisien, Liberia, den Philippinen, Sambia, Sierra Leone, Sudan, Swasiland, der Demokratischen Republik Kongo und Gabun mit Ausnahme der Gabon Airlines und Afrijet.
Mit der „Schwarzen Liste“ will die EU einen wichtigen Beitrag zu mehr Flugsicherheit in der EU leisten. American Express unterstützt diese Initiative. Deshalb empfehlen wir unseren Reisenden sich vor jeder Buchung umfassend über den aktuellen Stand der Schwarzen Liste und die entsprechenden von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Erklärungen zu informieren.
Die aktuelle Liste sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.
EU-Entscheidung: Entschädigung für verspätete Flüge
Fluggäste haben bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei. Technische Probleme mit dem Flugzeug fielen nicht unter diese Ausnahmeregel, betonten die Richter.
Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.
Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig.
(Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07)
USA: Neue Regeln für Notebookdurchsuchungen
Das Department of Homeland Security (DHS) hat neue Richtlinien für die Durchsuchung elektronischer Geräte an Flughäfen und Grenzen erlassen. Sie erlauben weiterhin die Durchsuchung der Geräte, setzen aber Regeln fest. Danach dürfen US-Grenzbeamte weiterhin ohne Anlass mobile Geräte wie Notebooks, Smartphones oder MP3-Player und Datenträger durchsuchen und in bestimmten Fällen beschlagnahmen.
Die neuen Regeln legen fest, unter welchen Umständen die Beamten der US Customs and Border Protection (CBP) und der US Immigration and Customs Enforcement (ICE) tätig werden können. So geben die neuen Richtlinien den Reisenden das Recht, bei der Durchsuchung vor Ort zu sein.
Besteht der Verdacht, dass ein Gerät in Zusammenhang mit einer Straftat steht, dürfen die Beamten wie bisher auch das Gerät beschlagnahmen. Die weitere Durchsuchung muss allerdings "so schnell wie möglich" durchgeführt werden. Sie muss zudem unter Aufsicht erfolgen und dokumentiert werden.
Haben es die Beamten mit hochvertraulichen Dokumenten zu tun, wie etwa mit medizinischen Unterlagen, Dokumenten von Rechtsanwälten oder Rechercheunterlagen von Journalisten, sind sie angewiesen, einen CBP-Anwalt hinzuzuziehen, bevor sie solche Dokumente sichten. Bestätigt sich ein Verdacht nicht, müssen alle Daten, die von dem Gerät herunterkopiert wurden, nach spätestens sieben Tagen wieder gelöscht werden.
checkmytrip: Reisepläne einsehen – rund um die Uhr!
Sie buchen Ihre Reise in einem American Express Business Travel Center oder online unter www.on-travel.de? Dann profitieren Sie von unserem kostenfreien Service checkmytrip!
Hier können Sie zu jeder Zeit und von jedem Ort Ihre aktuellen Reisepläne einsehen oder die Sitzpläne des gebuchten Flugzeugs sowie aktuelle Wetterberichte, Wegbeschreibungen und Echtzeitdaten zur Flugroute abrufen. Sie erfahren auch ob sich die Warteliste in der Zwischenzeit bestätigt hat oder nicht.
Sämtliche Reisepläne können ausgedruckt, per E-Mail verschickt oder direkt auf elektronische Kalender geladen werden, wie zum Beispiel Lotus Notes, Palm und Microsoft Outlook.
checkmytrip ist täglich 24 Stunden verfügbar unter www.americanexpress.de/reiseplan.
USA-Reise: Vorgehen bei fehlerhaft abgesendetem ESTA-Antrag
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ – ESTA) einholen.
Falls versehentlich ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgesendet wurde, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine erläuternde e-mail an cbp.esta@dhs.gov zu senden. Die Angaben werden dann manuell überprüft und der fehlerhafte Antrag gegebenenfalls gelöscht. Anschließend kann ein neuer Antrag abgesendet werden.
USA: ESTA Genehmigung für die Einreise
Die USA haben im Jahr 2009 ein elektronisches System der Einreisegenehmigung (ESTA) eingeführt. Pflicht ist die Online-Anmeldung seit dem 12. Januar 2009 für alle Reisen per Flugzeug oder Schiff. USA-Reisende sollten die Reiseerlaubnis ausschließlich auf der offiziellen Website unter https://esta.cbp.dhs.gov beantragen. Die Genehmigung muss spätestens 72 Stunden vor der beabsichtigten Einreise erfolgen – persönlich oder über die Fluggesellschaft.
Die Reiseanmeldung ist kostenfrei und auch in deutscher Sprache möglich. Die Registrierung ist für Mehrfacheinreisen innerhalb von zwei Jahren gültig. Das neue System soll außerdem nahezu sofort Auskunft geben, ob der Reisende eine Freigabe erhält oder nicht. Besonders vorteilhaft bei kurzfristigen Business-Terminen: Geschäftsreisende können sich – wie jeder andere Reisende – auch ohne konkrete Reisepläne bei ESTA anmelden.
Da bei der ESTA Anmeldung vertrauliche und persönliche Daten erfragt werden, kann American Express keine ESTA Registrierungen für Reisende vornehmen. US-Reisende sollten dies selbst über die offizielle ESTA Webseite vornehmen. Unsere erfahrenen Reiseberater werden Sie bei der Buchung von USA Reisen an das neue Verfahren erinnern. Außerdem wird American Express einen entsprechenden Hinweis auf Ihrem Reiseplan vermerken.
Wir haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie hier weiter.
Sicher bezahlen mit Travelers Cheques
Verbraucherschützer empfehlen: Nehmen Sie auf allen Reisen möglichst wenig Bargeld mit und ergänzen Sie die Reisekasse mit Travelers Cheques. Zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn:
American Express Travelers Cheques werden bei Verlust oder Diebstahl in der Regel binnen 24 Stunden kostenfrei ersetzt. Weltweit. Bargeld nicht.
Nutzen Sie alle Vorteile eines sicheren und vielseitigen Zahlungsmittels:
- Bequem einsetzbar in fast allen Ländern der Welt. In über einer Million Geschäfte, Restaurants und Hotels. Akzeptiert wie Bargeld.
- Einfach einzulösen in vielen Banken, Sparkassen und Wechselstuben. Bei mehr als 120.000 empfohlenen Partnerstellen sogar gebührenfrei. Infos unter www.americanexpress.de/travelerscheques
- Unbegrenzt gültig – nicht eingesetzte Travelers Cheques können Sie einfach für Ihre nächste Reise aufbewahren.
Informationen zur Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden
Gemäß dem aktuellen Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von
Passagierdaten sind Fluggesellschaften verpflichtet, auf USA Flügen verschiedene Informationen über jeden Passagier an amerikanische Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Von diesen Passenger Name Records (PNR) versprechen sich die US-Behörden Hilfe bei der Suche nach Terroristen und in der Bekämpfung anderer grenzüberschreitender Verbrechen.
Mehr zu den Datenschutzbestimmungen lesen Sie in einem Informationsblatt von Amadeus:
Informationsblatt Deutsch
Informationsblatt Englisch
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre
Fluggesellschaft.
Seit 4.10.2005 – Veränderte Einreisebestimmungen in die USA
Seit dem 4. Oktober 2005 müssen Fluggesellschaften laut der U.S. Customs and Border Protection Agency weitere Angaben zu den in die USA einreisenden Passagieren machen. Zu den erforderlichen Informationen gehören der Hauptwohnsitz (Land) des Reisenden und eine Aufenthaltsadresse in den USA, inklusive Postleitzahl. Reisende in die USA sollten diese Informationen bereithalten, da sie beim Check-in gegebenenfalls vorgelegt werden müssen. Um einen reibungslosen Ablauf der Reise sicherzustellen, empfehlen wir auch folgende Maßnahmen:
- Es ist vorteilhaft, wenn Sie über uns Ihr Hotel und/oder Mietwagen zeitgleich mit dem Flug buchen. Damit ist sichergestellt, dass die Hoteladresse oder ggf. Stationsadresse der Mietwagenfirma in Ihrem Reiseplan erfasst ist und den Prozess beschleunigen kann. Mit dem Ausdruck Ihres Reiseplans haben Sie die erforderlichen Informationen jederzeit zur Hand. Sollte dies nicht der Fall sein können Sie folgendes Formular für die Übermittlung der Daten beim Check-in verwenden:
- Wenn Sie das Einreiseformular (I-94 und I-94W) an Bord der Airline ausfüllen, stellen Sie bitte sicher, dass die „The Advance Passenger Information“ mit den Angaben in Ihrem Reiseplan übereinstimmen.
- Bitte planen Sie genügend Zeit für diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und andere Check-in-Formalitäten ein. Die Fluggesellschaften arbeiten derzeit an einer Umstellung ihrer Verfahrensweisen und haben bislang noch keine Änderungen für die Check-in Zeiten bekannt gegeben.
Wir wissen, dass der Zeitfaktor für Reisende eine wichtige Rolle spielt. American Express Business Travel wird weiterhin aktiv daran mitwirken, dass die Aufwendungen der Reisenden durch diese Anforderungen möglichst gering gehalten werden. Als führender Reisedienstleister werden wir stets nach Möglichkeiten suchen, um es unseren Reisenden so angenehm wie möglich zu machen. Dabei profitieren wir von unserer Partnerschaft mit Leistungsträgern in der Reisebranche, Dachverbänden und Industrievereinigungen sowie Ministerien weltweit.
